Auszug aus dem Arzneimittelgesetz (AMG)
Neben der GCP-Verordnung regelt das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) Medikamentenstudien am Menschen in den §§ 40 – 42 im 6. Abschnitt, „Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung“.
Die Neufassung vom 25. Oktober 2012 finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de
Letzte Änderung: 22.11.2012